"Rituelle
Kindesopferungen"
Im Jahre 2003 bringt
das ZDF zur besten Sendezeit am 15.01.2003 um 21.00 Uhr eine Reportage,
die den zweijährigen Recherchen des Autors und Journalisten Rainer Fromm entspringt. Thema: "Ritueller" Mord (an
Kindern) und
Kannibalismus durch "satanistische" Kulte. Lesen Sie zu dieser Sendung
zunächst die nachfolgenden Zusammenfassungen der Berichte
des ZDF und des Trierischen Volksfreundes vom
15.01.2003:
zdf.de
vom 15.01.2003:
Kannibalismus in Deutschland
In der Nähe von Lüttich ist für Steffi ein Albtraum wahrgeworden,
vor gut zehn Jahren. Die junge Frau führt unsere Reporter in eine
leerstehende Fabrik. In der düsteren Industriebrache sei sie Zeugin
unglaublicher Vorfälle geworden, erzählt sie. Man habe sie in Deutschland
unter Drogen gesetzt, nach Belgien verschleppt und hier mehrfach
vergewaltigt. Und schließlich habe sie an Schwarzen Messen teilnehmen
müssen, bei denen Menschen ermordet wurden. Sie sei aufgewachsen
in einem Umfeld, das nach ihren Aussagen nicht vor Folter, Mord
und Kannibalismus zurückschreckte. Unter dem Deckmantel eines perversen
Kultes seien schon kleine Kinder vergewaltigt worden.
Eine ähnliche Geschichte erzählt Marie. Seit frühester Kindheit
sei sie sexuell missbraucht worden. Sie habe Morde mitansehen müssen,
dabei seien Gewaltpornos gedreht worden. Mit ärztlichen Attesten
belegt Marie schwerste Verletzungen in ihrer Kindheit.
Auch Staatsanwaltschaften beschäftigen sich mittlerweile mit
den unglaublich klingenden Vorwürfen. In Trier geht Oberstaatsanwalt
Horst Roos einer Strafanzeige nach, in der Fälle geschildert werden
"mit einem kaum vorstellbaren Gewaltpotenzial vor einem okkulten
Hintergrund". Der Frankfurter Oberstaatsanwalt Peter Köhler warnt
davor, wegen der Monströsität der geschilderten Taten die Zeugen
für unglaubwürdig zu halten. Er fordert, derartige Ermittlungen
bundesweit besser zu koordinieren.
Bericht aus dem Trierischen Volksfreund vom 15.01.03:
Staatsanwaltschaft ermittelt wegen okkulter Sexualverbrechen
TRIER. Die Staatsanwaltschaft Trier ermittelt gegen mehrere
Personen in verschiedenen Teilen Deutschlands wegen zahlreicher
„strafbarer sexueller Handlungen mit okkultem Hintergrund“. Eine
34 Jahre alte Frau habe die Verbrechen mit teilweise „erheblichem
Gewaltpotenzial“ angezeigt, sagte Oberstaatsanwalt Georg Jüngling
zu den Ermittlungen in verschiedenen Teilen Deutschlands. Es würden
eine Unmenge an Details geschildert, die überprüft werden müssten.
Jüngling reagierte damit auf einen für Mittwochabend angekündigten
Bericht in der Sendung „ZDF.reporter“... Zu den in der Sendung geschilderten
Taten von Satanisten - etwa Mord und Kannibalismus - wollte sich
die Staatsanwaltschaft „aus Ermittlungsgründen“ nicht äußern.
Einige der behaupteten rituellen Handlungen sollen sich in Trier
zugetragen haben, lägen aber teilweise etwa 15 Jahre zurück. Dabei
sollen jeweils mehrere Menschen beteiligt gewesen sein. „Nicht verjährten
Verbrechen gehen wir nach“, sagte Jüngling. Nach dem Eingang der
Anzeige Mitte vorigen Jahres sei die Frau vernommen worden, „damit
Vorwürfe mit strafrelevantem Hintergrund von anderen getrennt werden
konnten“. Gegen sie werde nicht ermittelt. Zur Glaubwürdigkeit der
Zeugin machte der Staatsanwalt keine Angaben, sagte aber: „Wir haben
die Akte nicht gleich zugemacht, die Genauigkeit der Schilderungen
erfordert eine intensive Ermittlungsarbeit.“
update 09.01.2004: Die Staatsanwaltschaft Trier hat das
Ermittlungsverfahren eingestellt. Zwar habe es die von der Zeugin
beschriebenen Tatorte gegeben, alle vernommenen mutmaßlichen
Täter verfügten jedoch über einwandfreie Alibis,
so Oberstaatsanwalt Roos, der erklärte, die Angaben der Zeugin seien
in weiten Teilen widerlegt.
Das ZDF hält an den Darstellungen in seiner Sendung fest,
in deren Verlauf eine zum Täterkreis gehörende Zeugin
kannibalistische Handlungen bestätigt habe.
In Anbetracht der verbreiteten Skepsis hinsichtlich der Existenz
"satanistischer" Gewalttaten beschränken wir uns
anstelle weiterer wuchernder Spekulationen auf die nachfolgend aufgeführten,
rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilungen, welche dem Kreis
satanistischer Gewalttaten zugeordnet wurden. Auf die Wiedergabe
von Erlebnisberichten, die entweder nicht Gegenstand gerichtlicher
Verfahren waren oder gerichtlicher Überprüfung nicht standhielten,
wird von unsere Seite verzichtet.
-
Am 03. Juli 1992 verurteilte das Landgericht Lüneburg (Az.
22 KLs 31 Js 20445/87 (4/89) den damals 43 Jahre alten gelernten
Fernsehtechniker Michael D. Eschner wegen Vergewaltigung,
versuchter Vergewaltigung, sexueller Nötigung und gefährlicher
Körperverletzung, unter anderem in Form von Verbrennungen
an Brüsten und Vagina und Hammerschlägen, zu sechs Jahren
Haft. Eschner, Kopf des damaligen satanistischen "Thelema-Orden
des Argentum Astrum" sieht sich selbst als Reinkarnation
des "Neo-Satanisten" Aleister Crowley, als das "Große Tier
666". Aus dem Urteil ergibt sich keinerlei
Kindesmissbrauch. Der verurteilte Eschner verlangte von seinem
erwachsenen Opfer vielmehr, dass es das Kind zur Adoption
freigebe, da Kinder den Orden in der "magischen" Tätigkeit
störten.
-
Am 29. April 1993 lockten drei Gymnasiasten in Sondershausen
in Thüringen ihren 15-jährigen Mitschüler Sandro B.
in die Datsche der Eltern eines der drei Täter. Dort erdrosselten
sie ihn nach einem Handgemenge mit einem Elektrokabel.
Ausführungen in der Schülerzeitung lassen die Medien von einem
"Satansmord" berichten
“Wir glauben an das Böse, an den Tod, an das Fleisch, an
die Lust, an die Finsternis, an Luzifer, Meister und Vater,
an das Blut der Zerstörung ... Wir wünschen den Tod! Und zwar
aller Lebewesen. Zu uns gehört nur, wen wir anerkennen und tolerieren
und wer sich zu uns bekennt. Sandro B. gehört definitiv nicht
zu uns. Falls irgendwer auf den Gedanken kommen sollte, uns
besuchen zu wollen, so sei er gewarnt. Im tiefen Wald hört dich
niemand schreien...”
Der Prozess endete am 09.02.1994 mit der Verurteilung der drei
angeklagten Jugendlichen durch das Landgericht Mühlheim
(Aktenzeichen 280 Js 52177/93 -3 Ks jug) wegen
gemeinschaftlichen Mordes zu sechs
bzw. acht Jahren Jugendstrafe.
Der Mord an Sandro B. und das anschließend
einsetzende Medienspektakel sind aufgearbeitet in Liane v.
Billerbeck/Frank Nordhausen, Satanskinder - Der Mordfall von
Sondershausen, überarbeitete Neuausgabe Berlin 2001. Für
einen Ritualmord gibt es auch ausweislich des Urteils des
Landgerichts Mühlhausen keine Anhaltspunkte. Sandro B. sollte
von den Tätern ursprünglich eine "Abreibung" für vorangegangene
Streitigkeiten, Beschimpfungen und Verleumdungen verpasst
werden. (Das Opfer hatte u.a. anonyme Briefe verteilt, in denen
es bekannt machte, dass einer der Täter die Frau des örtlichen
Kantors geschwängert hatte). Das Geschehen eskalierte und mündete in die Ermordung
des Opfers.
-
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs (BGH)
zur Verurteilung des "Satanisten"-Paares
Ruda.
-
Mordfall Kim Becker: Mit Urteil vom 12. Dezember 2002
verurteilte das Landgericht Kiel (Az. II KLs (37/02) 569 Js 20698/02)
Marco. S., Norman Y. und Karsten G. wegen der Ermordung des damals
19 Jahre alten Kim Becker zu Freiheitsstrafen zwischen 8 und 10
Jahren. In seiner Urteilsbegründung führt das Landgericht
hinsichtlich des Täters Norman Y. u.a. aus: "Wiederholt
ritzte er sich vor Bekannten ... mit Rasierklingen die Haut ein,
unter anderem Pentagramme und das Wort Luzifer. Auch bezeichnete
er sich als Sohn Luzifers. Als Anfang 2002 vor dem Landgericht
Bochum das als "Satanistenmordprozess" in den Medien
bekannt gewordene Verfahren gegen die Eheleute Ruda verhandelt
wurde, die einen Bekannten mit einem Hammer und einem Messer
getötet hatten, war der Angeklagte davon fasziniert ...
Fernsehberichte über den Prozess nahm er auf und schnitt sie
hinterher auf einer Kassette zusammen. Teilweise redete gegenüber
seinen Bekannten auch davon, einen Menschen töten zu wollen."
Das Landgericht Kiel hält in seinem Urteil
ferner fest, dass einer der drei Täter zwar eine Satanische Bibel
besaß, diese aber nicht gelesen hatte. Ausführlich beschreibt das
Gericht die Jugend der Täter, die geprägt ist von Demütigungen,
Zurückweisungen, Ausbeutung und Misshandlung durch die Eltern,
Alkoholismus, Drogen.
update 15.10.2006:
Im Herbst 2006 ist endlich ein Buch erschienen,
das die Erkenntnisse von Landeskriminalämtern, dem Bundeskriminalamt,
Staatsanwaltschaften, Gerichten und Wissenschaftlern zu den
Ritualmordbeschuldigungen eines ganzen Jahrhunderts ausführlich wiedergibt. Auch die hier genannten
strafrechtlichen Verfahren werden besprochen und anhand der
Prozessunterlagen dargestellt.
Für weitere Informationen bitte hier clicken:
Satan - Jünger, Jäger und Justiz
Andrew Vachss im
Jahre 1990:
Auszug aus Kult
"Seine ... Eltern. Sind das Teufelsanbeter? War der Welpe ein Opfer?"
Mein Part. "Sie sind keine Teufelsanbeter", sagte ich zu Wolfe. "Sie
sind Terroristen. Alle Kinderschänder sind das, das wissen Sie. Furcht
ist immer stärker als Forschheit - sie bleibt auch dann bei dir, wenn
du allein bist. Selbst wenn du schlafen willst, kommt der Schrecken
der Nacht. Es passierte nun dauernd. Sie schüchtern das Kind ein,
damit es schweigt, lassen es glauben, sie hätten magische Kräfte.
Leben und Tod. Deswegen haben sie den Welpen umgebracht. Es war nicht
irgendein dämliches Opfer für Satan, es war ihr Beweis für das Kid,
dass sie alle Karten in der Hand haben. Dass sie tun können, was sie
wollen. Diese Maden sind genau so wenig Satanisten, wie Sie einer
sind. Es gibt echte - ich meine Leute die den Scheiß Teufel anbeten,
okay? Manche sind echte Gläubige, manche Scharlatane. Genau wie bei
den Christen. Oder den Juden oder den Moslems, oder egal, was. Kids
penetrieren, Baby-Pornofilme machen, das hat nichts mit Religion zu
tun. Keiner Religion. Schändet ein Priester einen Ministranten, nennen
Sie das etwa katholischen Kindesmißbrauch?"
"Okay. Ich kapiere es."
"Nein, Sie kapieren's nicht. Nicht die ganze Kiste. Diese satanische
Kindesmißbrauchssache, die ist vorsätzlich kriminell, sonst nichts.
So angelegt, dass sie nicht verlieren können. Das Kind verzieht sich
in den Irrsinn, es wird erwachsen und wird einer von ihnen. Rekrutiert
andere. Zieht selber die Kapuze über, bedient die Kameras, verhackstückt
die Leichen, so welche anfallen. Und wenn euresgleichen je was rausfindet,
wenn das Kind euch die Wahrheit steckt, klingt es durchgeknallt, richtig?
Wollen Sie den Schöffen ein Opfer vorführen, es von irgendeinem Teufelsanbetungskult
erzählen lassen? Das ist was für's Kino, nicht für die wirkliche
Welt."
Ich biss mir innen auf die Backe, schmeckte Säure. "Ist doch alles
Schwindel - wie wenn Kids Selbstmord begehn, weil sie bei Heavy-Metal-Musik
unterschwellige Botschaften hören. Die Idee von `nem Anwalt, richtig?
Nächstes Mal geht irgendein Sack in `ne Bank, knallt alles nieder und
sagt, er hat die Bibel rückwärts gelesen, `ne neue Botschaft gekriegt."
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