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Diakon zu fast vier Jahren Haft verurteilt

nach der Hannoversche Allgemeine vom 29.11.2002

sowie der Leipziger Volkszeitung vom 29.11.2002


Hannover. Am 28.11.2002 verurteilte das Landgericht Hannover einen 40 Jahre alten Diakon wegen sexuellen Missbrauchs zweier Jugendlicher und eines Kindes im Alter von 13 bis 15 Jahren in zwölf Fällen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und elf Monaten. Das Gericht listete in seiner Urteilsbegründung noch einmal alle Details der angeklagten Taten auf, die analen und oralen Missbrauch mit umfassten. Das Gericht machte dabei auch deutlich, mit welcher Hinterhältigkeit der Diakon zu Werke gegangen war. Dieser hatte einen Pastorensohn am Tage vor dessen Konfirmation missbraucht, während die ahnungslosen Eltern nebenan saßen. Der Angeklagte war auch in den anderen Fällen erschreckend planvoll vorgegangen und hatte hemmungslos die sexuelle Unerfahrenheit seiner Opfer ausgenutzt.

"Sie haben mit Ihren Taten das Vertrauen der Bevölkerung in die Kirchenarbeit erschüttert", so der Richter, der seine Urteilsbegründung der eindringlichen Mahnung schloss: "Schütten Sie nie mehr den Unrat Ihrer sexuellen Begierden über Kinder und Jugendlichen aus".

Der Richter hatte zuvor die strafmildernden Umstände aufgelistet: der Diakon hatte ein Geständnis abgelegt und seine Bereitschaft bekundet, sich therapieren zu lassen. Zudem könne er nie mehr in seinem Beruf arbeiten und die schon acht Monate andauernde Untersuchungshaft könne gerade für Sexualstraftäter eine Tortur sein.

Das Urteil führte bei Publikum und Opfern, die in diesem Prozess als Nebenkläger aufgetreten waren, zu heftigen Diskussionen. Die Eltern hatten sich eindeutig härtere Strafen gewünscht. Eine Mutter wollte mindestens zehn Jahre verhängt wissen. Die Pastorin, deren Sohn noch nicht einmal vierzehn Jahre alt war, als ihn der Diakon missbrauchte, hat jeden Glauben an die Bekundungen des Angeklagten verloren: "So einer wie der bereut nichts."


The Zero möchte die Kommentierung aus der Hannoversche Allgemeinen nicht vorenthalten, wir zitieren:

"Die Opfer schmerzt jedes Wort, das der Richter zur Strafmilderung anführte. Der Diakon hat die Jungen an ihrer Seele verletzt, sie werden vielleicht ein Leben lang brauchen, damit fertig zu werden. ... Ein Strafprozess ist aber auch darauf angelegt, das weitere Leben des Täters zu berücksichtigen ... Das Gericht ist verpflichtet, dem Verurteilten eine Chance zu lassen. Er muß einen Weg zurück ins Leben finden können, wenn er seine Strafe verbüßt hat."



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