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Die Versuche des vorbestraften Dieter Gieseking, einen Pädophilenverein eintragen zu lassen

Berichte über die "Krumme 13" und Dieter Giesekings Versuche, in Trier und in Hamburg ins Vereinsregister zu gelangen; Verurteilung durch das Landgericht Trier


aus dem Trierischer Volksfreund vom 03. Dezember 2001:

Die "Krumme13", eine Gefangenenhilfegruppe für Pädophile, will ein eingetragener Verein werden. Die "Krumme13" - das ist vor allem Dieter Gieseking.

Dass Dieter Gieseking mit "Krumme13" eine Gefangenenhilfegruppe gründete, mit der er sich um einsitzende Pädophile kümmern will, erscheint angesichts seiner Biographie nicht einmal abwegig. Denn der 46-jährige ehemalige Polizist und Grenzschützer aus Düsseldorf, der einige Zeit auch als Jugendpfleger gearbeitet haben soll, hat einschlägige Erfahrungen gesammelt. Seine letzte Festnahme liegt vier Jahre zurück: Am 26. November 1997 wurde er in einem Bungalow im Ferienpark Wirfttal bei Stadtkyll (Landkreis Daun) verhaftet. Aus der Eifel hatte er einen schwunghaften Handel mit Porno-Material geführt. Die Polizei beschlagnahmte Giesekings Computer-Festplatten mit Porno-Bildern, 50 Disketten, Kartons mit 150 Videos und 1000 Aufkleber "Liebe Kinder - Kinderliebe", mit denen er für die "Krumme13" warb. Was Gieseking darunter verstand, zeigte sich vor allem auf den Videos. Zu sehen war sexueller Missbrauch, begangen von Erwachsenen an Jungen und Mädchen im Grundschulalter.

Gieseking gestand alle Vorwürfe und bekam in einem verkürzten Verfahren schnell die Quittung: Ein Jahr Knast ohne Bewährung. Ein relativ mildes Urteil. Dass die Strafe nicht doppelt so hoch ausfiel, verdankte Gieseking einem "Handel" mit Richter Werner von Schichau: Für die niedrige Strafe verpfiff Gieseking seine Kundschaft, die Staatsanwaltschaft durfte 21 Ordner mit Geschäftsunterlagen behalten, ermittelte die Abnehmer der Pornos und verschickte später eine ganze Reihe von Strafbefehlen. "An der Grenze zur Selbstverleugnung" sei man mit diesem Entgegenkommen gewesen, sagte Richter von Schichau. Dass aber selbst eine höhere Strafe an Giesekings Einstellung etwas ändern oder ihn von seinen Geschäften abhalten würde, schien schon damals eher unwahrscheinlich: Schließlich hatte er den Pornohandel in der Eifel aufgezogen, nachdem er gerade erst in Luxemburg eine Strafe abgesessen hatte. Die Polizei im Großherzogtum hatte Gieseking im September 1996 auf einem Campingplatz in Esch/Alzette festgenommen und 100 Videos mit Kinderpornografie sichergestellt. Zwar fand man bei Giesekings Verhaftung in Stadtkyll eine Videoausrüstung, doch dass er Kindersex-Filme auch selbst herstellte, wurde ihm nicht nachgewiesen. Verurteilt wurde er für den Vertrieb der meist aus Osteuropa stammenden Pornos, die seine Kunden mit "Spenden" - 250 Mark pro Film - an die "Krumme13" bezahlten. Als er - herausgefordert durch ein in Trier-Biewer verteiltes Flugblatt - im August 2001 mit "Krumme13" an die Öffentlichkeit ging, stellten er und einige seiner Freunde sich in Leserbriefen und im Internet-Forum des Trierischen Volksfreunds als von der Gesellschaft verfolgte arme Opfer dar. Doch zuviel Öffentlichkeit scheint ihm nun auch nicht recht zu sein. Seine Rufnummer in der Moselstadt ist inzwischen nicht mehr zu erreichen. Dem Vernehmen ist er nach Hamburg umgezogen.


aus dem Trierischer Volksfreund vom 19.02.2002:

Das Thema "Krumme 13" ist für die Region Trier offenbar vom Tisch. Der Pädophilen-Verein hat nach eigenen Angaben den Widerspruch gegen die Ablehnung des Vereinsregister-Eintrags aufgegeben. ... Die "Krumme 13", die sich nach eigener Darstellung um die Betreuung pädophiler Strafgefangener kümmern will, hatte ihren Sitz bisher in Trier, wo der Vorsitzende Dieter Gieseking mit Hauptwohnsitz gemeldet war. Im Mai 2001 hatte Gieseking, der wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften in Deutschland und Luxemburg vorbestraft ist, die Eintragung der Krummen 13 als Gefangenenhilfeverein ins Trierer Vereinsregister beantragt. Nachdem bundesweit über sein Anliegen berichtet wurde, mit dem er sich zugleich auch die Gemeinnützigkeit für den Verein sichern wollte, lehnte das Amtsgericht Trier den Eintrag Mitte Dezember ab. Begründung: Die Internetseite der Gruppe lasse erkennen, dass Straftatbestände verharmlost und Pädophile in ihrem gesetzwidrigen Tun bestärkt würden. Damit gab sich Gieseking, der sich für eine Legalisierung von Sex mit Kindern ausspricht, nicht zufrieden. Er legte Widerspruch ein, über den das Landgericht Trier befinden müsste. Am 18.02.1002 ging dann beim Amtsgericht Trier ein Schreiben Giesekings ein. Gemäß dem Beschluss des Vorstandes und der Gründungsmitglieder werde der Antrag und die sofortige Beschwerde gegen den Ablehnungsbeschluss zurückgenommen, heißt es darin. Gieseking schätzt in dem Schreiben die Aussicht, den Eintrag und die Gemeinnützigkeit zu erhalten, als "eher unwahrscheinlich" ein. Als Grund nennt er die Verlegung der Krumme-13-Geschäftsräume aus der Moselstadt, die nach der Berichterstattung, den Flugblättern und der "damit verbundenen Vertreibung aus Trier" geschehen sei. Trier sei "für den Sitz eines Gefangenenhilfevereins für Pädophilie (…) ungeeignet".

"In absehbarer Zeit wollen wir in Hamburg oder näherer Umgebung bei einem Amtsgericht die Eintragung ins Vereinsregister beantragen", sagte Gieseking dem TV. Dort wolle man "entsprechend der Vorgaben des Amtsgerichts Trier eine etwas geänderte Satzung" vorlegen.


aus dem Hamburger Abendblatt vom 22.Februar 2002: Politische Allianz gegen Pädophilengruppe

Das Vorhaben der Pädophilenruppe "Krumme 13", in Hamburg oder im Umland eine Eintragung ins Vereinsregister zu erzielen, schlägt hohe Wellen. ... Die Bürgerschaft erklärte für alle Fraktionen: "Hamburg darf keine Heimat für Organisationen werden, die Pädophilie verharmlosen“. Man werde "alle juristischen Mittel ausschöpfen", um eine Eintragung der Gruppe zu verhindern. ...


aus Die Welt vom 23.02.2002

Pädophile wollen mit Vereinsgründung noch warten - Amtsgericht ist "hoch sensibilisiert" -Staatsanwalt ermittelt - Vorsitzender des Vereins "Krumme 13" spricht von "Hetzjagd"

Die Welle des öffentlichen Protestes zeigt Wirkung: Der Pädophilenverband Krumme 13 wird zumindest in den kommenden Wochen in Hamburg keinen Antrag auf die Anerkennung als Verein stellen. "So weit sind wir hier noch lange nicht", sagte Dieter G., Vorsitzender der Gruppe Krumme 13, der WELT. "Wir wollen erst einmal in Ruhe weiterarbeiten. Eine Eintragung in das Vereinsregister bleibt aber ein fernes Anliegen."  Gieseking zufolge differenzierten die Mitglieder der Krumme 13 sehr wohl zwischen Sexualstraftätern und Pädophilie. Dem Verein gehe es um "einvernehmliche Beziehungen zwischen Kindern und Erwachsenen". Allerdings weisen nicht nur Kinderschützer immer wieder darauf hin, dass solch eine "einvernehmliche Beziehung" zwischen Minderjährigen und Erwachsenen schlichtweg unmöglich sei. Auch die Justiz verfolgt die Arbeit der Krummen 13, die sich als Gefangenenhilfsgruppe versteht, mit Argusaugen: Ein Teil der Gruppe, die G. zufolge 40 Mitglieder hat, ist wegen Sexualstraftaten inhaftiert. Auch der Gründer selbst ist wegen des Handels mit Kinderpornos vorbestraft. Derzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft im rheinland-pfälzischen Trier gegen ihn wegen der Verbreitung pornografischer Schriften im Internet. Zudem ist in Hamburg ein 26-jähriges Mitglied der Gruppe wegen der Verbreitung pornografischer Schriften ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.


aus dem Trierischer Volksfreund vom 31.10.2002:

Wegen Verbreitung von Kinderpornografie hat die Staatsanwaltschaft Trier gegen zwei bekennende pädophile Männer im Alter von 47 und 43 Jahren Anklage erhoben. Die beiden Mitglieder des nicht rechtskräftigen Pädophilenvereins „Krumme 13“ seien bereits mehrfach vorbestraft, sagte Triers Leitender Oberstaatsanwalt, Horst Ross, am Donnerstag. Er bestätigte einen Bericht des Trierischen Volksfreunds“ (Donnerstag). ... Der Verein Krumme 13 machte im vorigen Jahr von sich Reden, als Gieseking beim Amtsgericht Trier im Mai 2001 den Eintrag als gemeinnütziger Verein beantragt hatte. Der Antrag wurde abgelehnt. Die Initiatoren wollten um Toleranz für einvernehmliche sexuelle Kontakte zwischen Kindern und Erwachsenen werben. Sie verlangten eine Lockerung der Strafvorschriften für Pädophile. Außerdem sammelten sie laut Roos Spenden für Häftlinge, die in Gefängnissen wegen ihrer Orientierung drangsaliert würden. Gieseking, ein ehemaliger Bundesgrenzschutzbeamter, musste wegen einschlägiger Vergehen bereits ein Jahr ins Gefängnis. Zuvor waren er und der 43-Jährige nur zu Geldstrafen verurteilt worden, wie Roos berichtete. Gieseking war nach der gescheiterten Vereinsgründung in Trier nach Hamburg gezogen, wo sein Anliegen ebenfalls für großen Unmut vor allem unter Politikern sorgte. Bundesweit hatten es Proteste gegen den Verein gegeben. Das Amtsgericht Trier hatte den Antrag auf Gründung eines gemeinnützigen Vereins im Dezember 2001 abgelehnt. Zur Begründung hatte es geheißen, die Internetpräsentation der Gruppe lasse erkennen, dass Straftatbestände verharmlost und Pädophile in ihrem gesetzwidrigen Tun bestärkt würden.


update 26.03.2003: Acht Monate Haft für den bekennenden Pädophilen Dieter Gieseking

Zwei bekennende pädophile Männer sind heute vom Amtsgericht Trier zu mehrmonatigen Haftstrafen verurteilt worden. Angeklagt waren zwei Mitglieder der Pädophilengruppe "Krumme 13" wegen Verbreitung kinderpornografischer Schriften. Der 48 Jahre alte Vereinschef Dieter Gieseking, ein ehemaliger Bundesgrenzschutzbeamter, wurde zu acht Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Der 43 Jahre alter Mathematiker Ilja S. aus Berlin, der Vater dreier Söhne ist, erhielt sechs Monate auf Bewährung.

Nach dem Urteil kam es um ein Haar zu Ausschreitungen im Trierer Justizgebäude: Lautstark schimpfen Dieter Gieseking und einige angereiste Unterstützer aus der Pädophilen-Szene über das "Unrechts-Urteil", werfen dem Gericht "Faschismus" vor und bezeichnen anwesende Kinderschützer gar als "die wahren Täter". Dieter Gieseking, Gründer des mittlerweile aufgelösten Pädophilen-Vereins "Krumme 13", muss für acht Monate ins Gefängnis und hatte damit offenbar nicht gerechnet.

Tatsächlich war die Verurteilung der beiden Männer wegen Verbreitung kinderpornografischer Schriften auch kein gewöhnlicher Fall. Denn es handelte sich bei dem im Internet verbreiteten Gegenstand des Verfahrens nicht - wie so oft in diesem Milieu - um pornografische Bilder, sondern um einen Text. In diesem schildert ein "Stefan" autobiografisch Erlebnisse im Alter von elf Jahren mit einem Erwachsenen namens "Werner" - inklusive Beschreibungen von oralem und analem Sex.

Das zwei Din-A-4-Seiten umfassende Schriftstück war Teil des so genannten "Pedosexual Resources Directory" (PRD), einer vom Angeklagten S. im Internet angelegten Sammlung mit über 1000 Dateien. Die waren auf demselben Rechner wie Giesekings "Krumme13"-Website abgelegt und auch über die von Gieseking verantwortete Homepage zu erreichen. Der "Werner"-Text sei nur ein Erfahrungsbericht im Rahmen der "wissenschaftlichen Sammlung" PRD, argumentierten die Angeklagten und forderten Freisprüche.

Richterin Lisa Winterholler jedoch blieb genau auf der Linie von Staatsanwalt Thomas Albrecht und entsprach seinen Strafanträgen. Die Homepage der "Krummen 13" befürworte Sex von Erwachsenen mit Kindern und richte sich nicht an ein wissenschaftlich interessiertes Publikum, sondern vor allem an Pädophile. "Denen wird´s bei der Lektüre des Textes nicht nur warm ums Herz, sondern auch woanders", meinte Winterholler: "Das ist pornografisch."

Wegen seiner Vorstrafen soll Gieseking die verhängten acht Monate absitzen: Er war bereits 1998 für ein Jahr im Gefängnis, weil er Kinderpornos vertrieben hatte. Beide Angeklagten wollen in Berufung gehen.


update 01.10.2003: Das Landgericht Trier hat am 29.09.2003 die Verurteilung des Dieter Gieseking vom März 2003 bestätigt und dessen Berufung verworfen. Im übrigen hat sich die "Krumme 13" als Verein mangels Vorhandensein liquider Mittel aufgelöst.


update 23.11.2003: Nachdem der Journalist Manfed Karremann für den Stern und das ZDF über ein Jahr lang in der deutschen Pädo-Szene verdeckt ermittelte, veröffentlichte der Stern in seinen Ausgaben 46/2003 und 46/2003 eine zweiteilige Serie über die Funktionsweise des Pädophilennetzwerks. Im Anschluss daran durchsuchte die Polizei 18 Wohnungen und stellte 36 Computer, 41 Festplatten und 8000 CD-Roms mit kinderpornograpfhischen Inhalten.

Am Donnerstag, den 13.11.2003, wurde nach Mitteilung des Stern (Nr 46/2003) in Berlin der vorbestrafte Ilja. Schmelzer wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu drei Jahren Haft verurteilt. Vorausgegangen war der Sturm der Wohnung des Ilja Schmelzer durch ein Spezialeinsatzkommando der Polizei, im Zuge dessen mehrere Männer festgenommen und fünf Jungen zu ihren Eltern zurückgebracht wurden. Ausweislich der Eigendarstellung von "Krumme 13 e.V." ist Ilja Schmelzer ehemaliger Mitarbeiter der Gruppe Krumme 13.


update 02.05.2005: Nachdem Dieter Gieseking und Ilja Schmelzer gegen ihre Verurteilung in Revision gegangen und das OLG  Koblenz das Verfahren wegen eines Verfahrensfehlers zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Tier verwiesen hatte. Beide Mitglieder der Pädophilengruppe «Krumme 13» wurden am 26.04.2005 in einem Berufungsverfahren wegen Verbreitung von Kinderpornografie erneut zu Gefängnisstrafen verurteilt. Das Landgericht Trier sah es als erwiesen an, dass die vorbestraften Männer im Internet auf einer Webseite vor mehr als drei Jahren einen kinderpornografischen Text verbreiteten. Dieter Gieseking wurde zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt, sein 45-jähriger Mitangeklagter Ilja Schmelzer aus Berlin bekam eine Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 4 Monaten. Das Gericht bildete für Ilja Schmelzer eine Gesamtfreiheitsstrafe, weil das Landgericht Berlin ihn bereits wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt hatte ... mehr


Am 26. September 2005 spricht das OLG Koblenz beide Angeklagten frei.  Bei dem von den Angeklagten verbreiteten Text „Stefan“ habe es sich nicht um eine kinderpornographische Schrift gehandelt. Vielmehr, so das OLG Koblenz, lasse sich die „Gesamttendenz des „Stefan-Berichts" […] dahin zusammenfassen, dass in erster Linie eine sexualfreie „Liebesbeziehung" („Ich liebte ihn und er liebte mich") zwischen einem Kind und Erwachsenen und erst in zweiter Linie eine Sexualbeziehung geschildert wird.“

(OLG Koblenz, Urteil vom 26.09.2005, Geschäftsnummer: 2 Ss 256/05 8003 Js 12747/01 - StA Trier)



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