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Roman Polanski Medienberichterstattungs-Archiv

Zeitungsberichte und juristische Informationen im Zusammenhang mit Roman Polanskis Verhaftung, Anklage, Verurteilung, und Flucht vor der Justiz wegen der Vergewaltigung eines dreizehn Jahre alten Mädchens im Jahre 1977.

Bitte beachten: Weil so viele Cyber-Trottel herumlaufen, die alles glauben, was sie im Web finden, und weil so viele Gerüchte, Mythen und Fehlinformationen betreffend Roman Polanski entstanden sind, haben wir die Fakten auf einen Blick gebündelt und präsentieren sie nachfolgend. Was hier nicht zu finden ist, sind Kommentare, Analysen, Meinungen oder Hörensagen. Wer nach so etwas Ausschau hält, kann sich irgendeine newsgroup zum Thema suchen. Wer wissen will, was seinerzeit passiert ist, um sich sein eigenes Bild zu machen, wird hier fündig.


März, 1977: Gerichtsprotokoll der Aussage des Opfers von Roman Polanski vor der Grand Jury


Polanski im Zusammenhang mit Vergewaltigungsfall genannt

Ursprünglich veröffentlicht in The Washington Post, 13. März 1977


LOS ANGELES, 12. März 1977 — Der polnische Filmdirektor Roman Polanski, Witwer der ermorderten Schauspielerin Sharon Tate, aus der Haft wegen des Vorwurfs, ein 13 Jahre altes Mädchen unter dem Vorwand, sie fotografieren zu wollen in das Haus von Jack Nicholson gelockt, sie dort unter Drogen gesetzt und dann vergewaltigt zu haben, gegen Kaution entlassen.

Polanski, 43, wurde in der darauffolgenden Nacht von der Polizei im Beverly Wilshire Hotel wegen der Vorfälle in Nicholsons Haus in Bel Air verhaftet.

Zusätzlich zum Vergewaltigungsvorwurf wird Polanski Sodomie, Kindesmissbrauch und die Abgabe gefährlicher Drogen an eine Minderjährige vorgeworfen. Er wurde gegen Zahlung einer Kaution von 2.500 Dollar bis zur bevorstehenden Anklageerhebung am 18.03. auf freien Fuß gesetzt.

Es wird berichtet, dass Nicholson zu dieser Zeit nicht in der Stadt war. Ein Sprecher der Bezirksstaatsanwaltschaft teilte Reportern mit, dass Polanski jüngst die Mutter des Mädchens getroffen und mit ihr vereinbart hatte, ein paar Fotos des Mädchens für die französische Ausgabe der Vogue zu machen.

Der Sprecher teilte mit, dass Polanski bei der ersten Fotosession vor zwei Wochen Fotos gemacht hatte, unter denen sich eines befand, auf dem das Mädchen von der Hüfte an aufwärts nackt war. Er verlautbarte, dass die Mutter beim Anblick des Fotos wütend wurde und ihre Tochter bei der Rückkehr von der zweiten Fotosession Donnerstag Nacht danach befragte. Laut Polizeibeamten sagte das Mädchen zu ihrer Mutter, dass Polanski ihr eine Tablette des starken Tranquilizers Quaalude gegeben habe. Anschließend habe der Regisseur das Mädchen vergewaltigt und sie gezwungen, verschiedene sexuelle Akte mit ihm auszuführen, berichtet die Polizei.

Polanski gab keinen Kommentar zu seiner Verhaftung ab. Er widersetzte sich nicht, als er im Hotel verhaftet wurde.


Drogen und Vergewaltigungsanklage gegen Polanski

Ursprünglich veröffentlicht in The Washington Post, 26. März, 1977


Eine Grand Jury hat Roman Polanski, Direktor von "Rosemary's Baby" und anderen makaberen Filmen, in sechs Punkten wegen des Verabreichens von Drogen und Vergewaltigung eines 13 Jahre alten Mädchens im Haus des Schauspielers Jack Nicholson angeklagt.

Eine Verurteilung wegen der am Donnerstag erhobenen Anklagen könnte Polanski für bis zu fünfzig Jahre ins Gefängnis bringen. Polanski, 43, blieb gegen eine Kaution von 2.000 Dollar frei und wurde aufgefordert, bis Dienstag vor dem Superior Court vorstellig zu werden. Die Anklageerhebung teilt mit, dass Polanskis Anwalt dessen vorheriges Erscheinen angekündigt habe.

Die Anklageerhebung der Grand Jury ersetzt die Anklage vom 11. März, als der Regisseur in der Lobby des Beverly Wilshire Hotel verhaftet wurde, wo er wohnte.

Die Grand Jury klagt Polanski wegen des Verabreichens von Drogen an Minderjährige, des Begehens unzüchtiger Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren, Vergewaltigung einer Minderjährigen, Vergewaltigung unter Zuhilfenahme von Drogen, Oralsex und Sodomie an. All angeklagten Delikte sind Schwerverbrechen.


Prominentenkolumne, von Stephanie A. Lewis

Ursprünglich veröffentlicht in The Washington Post, 10. August, 1977


Filmregisseur Roman Polanski wurde aufgefordert, sich der Untersuchung durch zwei gerichtszugelassene Psychiater in Los Angeles zu unterziehen um festzustellen, ob er als "geistig gestörter Sexualstraftäter" wegen des mutmaßlichen Geschlechtsverkehrs mit einem dreizehn Jahre alten Mädchen einzustufen ist.

Polanski, 43, bekannte sich in einem der sechs Anklagepunkte für schuldig, um einen Prozess zu vermeiden.

Dem Filmdirektor wurde auf Bitten der Mutter, die ihre Tochter vor der für den Fall eines Gerichtsverfahrens zu erwartenden Öffentlichkeit schützen wollte, gestattet, sich wegen der geringeren Anklage der Verwicklung in einen ungesetzlichen sexuellen Verkehr mit einer Minderjährigen für schuldig zu bekennen.

Die Staatsanwaltschaft stimmte der Niederwerfung der fünf anderen Anklagepunkte zu, darunter zwei schwere Delikte —das Verabreichen von Drogen an Minderjährige und die Vergewaltigung unter Zuhilfenahme von Drogen.

Die Ergebnisse der psychiatrischen Untersuchung werden bei der Feststellung berücksichtigt werden, ob Polanski als unerwünschter Ausländer ausgewiesen wird.


A Roman in Paris

Von Jura Koncius
Ursprünglich veröffentlicht in The Washington Post, 3. Februar, 1978


Filmregisseur Roman Polanski kam gestern (nach einem Stop in London) in seinem Apartment in Paris an, nur Stunden nachdem er aus den USA flüchtete, wo er von einem kalifornischen Gericht wegen der von ihm eingeräumten gesetzeswidrigen sexuellen Beziehung zu einem dreizehnjährigen Mädchen im vergangenen März angeklagt worden war.

Polanski, 44, französischer Staatsbürger, war Berichten von Freunden zufolge erschöpft von den 42 Tagen, an denen er sich psychatrischen Utersuchungen unterziehen musste.

Der Bewährungsbericht über Polanski besagt, dass er nachhaltig durch den brutalen Mord an seiner Ehefrau, der Schauspielerin Sharon Tateim Jahre 1969, beinflusst wurde. Gerichtsquellen besagen, dass der Filmdirektor, der im zweiten Weltkrieg in Auschwitz inhaftiert war, von der Aussicht auf weitere Zeit hinter Gittern abgestoßen wurde.

Die British Broadcasting Corp. zitierte Polanski mit den am Telefon gesagten Worten, "Ich bin für diese Sache ein Jahr lang gequält worden und das reicht."

Die Staatsanwaltschaft von Los Angeles kündigte gestern an, dass sie um eine Auslieferung Polanskis aus Frankreich ersuchen werde.

Ein Sprecher des Justizminsteriums in Paris betonte jedoch, dass französische Bürger unter keinen Umständen ausgeliefert werden, auch wenn französiche Behörden entscheiden könnten, den Fall in Frankreich zu untersuchen.


Polanskis Verurteilung

Ursprünglich veröffentlicht in The Washington Post, 15. Februar 1978


SANTA MONICA, Kalifornien. — Die in Abwesenheit erfolgte Verurteilung von Roman Polanski wurde gestern auf unbestimmte Zeit verschoben, nachdem der Anwalt des Filmregisseurs den Vorwurf erhob, dass der Richter befangen sei und seine Enthebung verlangte.

Polanski, 44, floh am 02. Februar nach Paris, anstatt eine erwartete Freiheitsstrafe wegen seines Schuldbekenntnises eines ungesetzlichen Geschlechtsverkehrs mit einem dreizehnjährigen Mädchen zu akzeptieren.


Richter kann nicht mehr auf Polanski warten und tritt in den Ruhestand

Ursprünglich veröffentlicht in der Los Angeles Times, 1. Juli 1989


Der Richter in Los Angeles, der einmal schwor, solange auf der Richterbank zu verbleiben, bis Roman Polanski zu seiner Verurteilung zurückkehre ist am Freitag mit den Worten "So lange kann ich nicht warten" in den Ruhestand getreten.

Superior Court Judge Laurence J. Rittenband, der 83- Jahre alte "Richter der Stars" dessen juristische Laufbahn sechzig Jahre umfasste, hatte den Vorsitz über Elvis Presleys Scheidung, Marlon Brandos Sorgerechtsschlacht, eine Vaterschaftsklage gegen Cary Grant und den "Billionaire Boys Club" Mord Prozess von Joe Hunt. Rittenband, mit seinem blumigen Vokabular und ausgesprochenen Stil, teilte mit, dass es aufgrund seines Alters Zeit sei, "es jemandem anderen tun zu lassen."

Er hat Erinnerungen an Elvis und Priscilla Presley, die 1973 wegen ihrer Scheidung vor ihn traten.

"Elvis war ein netter Mann," sagt er. Seine Erinnerungen an Polanski seien nicht so angenehm.

Rittenband stellte 1978 einen Haftbefehl für Polanski aus, nachdem der Regisseur nach Frankreich floh, um einer Veurteilung zu entgegen, nachdem er den ungesetzlichen Geschlechtsverkehrs mit einer Minderjährigen gestand.


Polanski kann sich in Sex-Prozess verteidigen

Gerichtsverfahren: der flüchtige Regisseur kann sich gegen die Zivilklage einer damals dreizehn Jahre alten Frau verteidigen lassen, mit der er 1977 Geschlechtsverkehr hatte

Ursprünglich veröffentlicht in der Los Angeles Times, 22. August 1990


Ein Berufungsgericht entschied, dass Filmregisseur Roman Polanski, Flüchtling seit 1977, als er einräumte Sex mit einem dreizehn Jahre alten Mädchen gehabt zu haben, sich in einem Zivilprozess verteidigen lassen kann.

In einer 2-zu-1 Abstimmung, hat das 2. Bezirksberufungsgericht entschieden, dass Polanski wegen seiner "verwerflichen, unverantwortlichen und ungesetzlichen Abwesenheit" nicht das Recht verwirkt habe, sich gegen die zivilrechtlichen Ansprüche durch seinen Anwalt verteidigen zu lassen

Ein Anwalt der Frau teilte mit, dass die am Montag getroffene Entscheidung vor den Supreme Court des Landes gebracht werde. Polanski hatte sich 1977 des Vorwurfs des ungesetzlichen Geschlechtsverkehrs mit einer Minderjährigen im Haus des Schauspielers Jack Nicholson für schuldig bekannt. Polanski floh, bevor er verurteilt werden konnte und lebt nun in Paris.

Die Zivilklage, eingereicht beim Los Angeles Superior Court im Dezember 1988, als die Frau 25 Jahre alt war, klagt tätlichen Angriff, Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Verführung an. Die Frau, die nur als "Jane Doe" benannt wird, verlangt Schmerzensgeld für physisches und emotionales Leid.

Polanskis Anwalt reichte Schriftsätze ein, die von unberechtigten Anschuldigungen sprachen. Doch Jane Does Anwälte verlangten ein Versäumnisurteil, das den abwesenden Polanski für haftbar erklärt und eine Entscheidung, die seinen Anwalt von der Teilnahme im Schadensersatzverfahren ausschließt. Sie argumentierten, dass einem Justizflüchtigen nicht erlaubt werden sollte, die Gerichte zu seiner Verteidigung zu benutzen.

Superior Court Judge George Dell lehnte ein Versäumnisurteil ab und wurde durch das Berufungsgericht bestätigt.

Justice Robert Devich vertrat im wesentlichen die Meinung, dass einem Flüchtling das Recht verweigert werden könne, eine Berufung wegen einer strafrechtlichen Verurteilung zu erheben oder auf Schadensersatz zu klagen. Da es jedoch Jane Doe gewesen sei, die Polanski wegen ihrer Zivilklage vor Gericht gebracht habe, könne er sich dagegen laut Devich durch seinen Anwalt verteidigen lassen.

Er führte weiterhin aus, dass Polanskis Abwesenheit den regulären Verjährungsablauf für die Erhebung der Zivilklage durch die Frau unterbrochen habe, die ansonsten als verspätet hätte abgewiesen werden müssen.

Berufungsrichterin Meredith Taylor, Los Angeles, dem Gericht für diesen Fall zugeteilt, teilte Devichs Auffassung. Richter Rueben A. Ortega wich von der Entscheidung ab, Polanski eine Verteidigung zu erlauben und sagte, das Gericht "sollte sich nicht den ungeheurleichen Forderungen eines Flüchtigen beugen, der sich weigert, die Autorität des Gerichts anzuerkennen."


Deal wird Ferien für Polanski beenden

Von Michelle Caruso in Los Angeles und Helen Kennedy in New York
Ursprünglich veröffentlicht in den Daily News (New York), 1. Oktober 1997


Zwanzig Jahre, nachdem er nach Europa floh, um der Bestrafung wegen der Vergewaltigung eines dreizehn Jahre alten Mädchens zu entgehen, wird sich der flüchtige Regisseur in Los Angeles stellen.

Wegen eines deals, der in zwei geheimen Treffen zwischen dem Richter und Polanskis Anwälten ausgehandelt wurde, müsste der 63-jährige keine Zeit im Gefängnis mehr verbringen.

Samantha Geimer, die in Hawaii mit ihrem Ehemann und ihren drei Söhnen lebt , trat im März vor die Öffentlichkeit um mitzuteilen, dass sie Polanski vergebe. Sie sagte der Londoner Mail am Sonntag, dass begnadigt werden sollte. Es blieb unklar, wann Polanski, Regisseur von "Chinatown," "Rosemary's Baby," und "Frantic" nach Los Angeles zurückkehren könnte.

Seit er Hollywood verlassen hatte, verblasste seine einst strahlende Karriere. Er hatte keinen Treffer mehr seit "Tess" im Jahre 1979, der in Frankreich statt in England gedreht wurde, weil er Angst hatte, durch die Briten ausgeliefert zu werden.

Der polnische Direktor, dessen Mutter in einem Nazi-Konzentrationslager starb, verbrachte ein Leben, das so gewalttätig wie seine Filme war. Seine im achten Monat schwangere Ehefrau, die Schauspielerin Sharon Tate, wurde durch die Manson-Sekte ermordet.

Polanski floh nach Paris, nachdem er 1977 in sechs Punkten wegen des Verabreichens von Drogen, Vergewaltigung und Sodomie von Samantha Geimer im Haus von Jack Nicholson angeklagt wurde.

Polanski erzählte dem Mädchen, dass er sie für die Vogue fotografieren wolle, gab ihr jedoch stattdessen Drogen und Champagner und nahm sie mit ins Bett. Er behauptete, sie sei eine Lolita gewesen, die alles über Sex und Drogen gewusst habe.

Im Angesicht möglicher fünfzig Jahre im Gefängnis bekannte Polanski sich in einem Punkt der Vergewaltigung für schuldig. Die anderen fünf Anklagepunkte wurden niedergeschlagen.

Polanski verbrachte 90 Tage unter psychiatrischer Beobachtung. Doch kurz vor der Verurteilung ließ er die Kaution verfallen und floh.

Der den Fall damals verhandelnde Richter, Superior Court Judge Laurence Rittenband, starb vor einigen Jahren und der Fall wurde Superior Court Judge Larry Fidler übertragen..

Im Dezember begann sich Polanskis Anwalt Douglas Dalton, 69, mit Fidler und dem Stellvertretenden Bezirksstaatsanwalt Roger Gunson zu treffen.

Doch nach dem Gesetz wird der Richter das abschließende Wort wegen der Bestrafung haben..


Paris noch immer das Zuhause von Polanski

Von Bruce Kirkland
Ursprünglich veröffentlich in The Toronto Sun, 8. März 2000


Trotz heftiger neuer Gerüchte hat Roman Polanski nach seinen Worten keine Pläne, in die Vereinigten Staaten zurückzukehren, aus denen er vor 22 Jahren floh, nachdem er wegen des gesetzeswidrigen Geschlechtsverkehrs mit einem dreizehnjärigen Mädchen verurteilt worden war.

"Ich weiß nicht, ob es Resignation ist, ein Mangel an Interesse oder die Furcht vor dem Medienzirkus, der sich ereignen würde", sagte Polanski in einem Telefoninterview aus Paris. Die Gerüchteküche bestehe nur aus Spekulationen, sagt er. "Immer wieder mal verkünden sie, dass ich so etwas tun würde. Dann gibt es eine neue Reihe von Artikeln über meine mögliche Rückkehr. Da ist nichts!"

Polanski verließ die USA im Februar 1978, nachdem er für eine psychiatrische Untersuchung im Vorfeld seiner Verurteilung 42 Tage im Gefängnis war. Er hatte sich auf einen Handel mit der Staatsanwaltschaft eingelassen and und sich der geringsten der sechs in diesem Fall gegen ihn erhobenen Anklagen für schuldig bekannt.. Berichte, wonach der Richter ihn zu einigen Jahre verurteilt hätte, hätten seine Flucht inspiriert. Das Mädchen ist heute Hausfrau in Hawaii.


Gericht lehnt Befangenheitsantrag Polanskis gegen Richterschaft von L.A. ab

Ursprünglich veröffentlicht in The National Law Journal Legal Pad | LA, 3. Februar 2009

LOS ANGELES (AP) — Ein Berufungsgericht hat im Vergewaltigungsprozess gegen den flüchtigen Filmregisseur einen Befangenheitsantrag des Anwalts von Roman Polanski gegen sämtliche Richter des Berufungsgerichts von Los Angeles zurückgewiesen.

Eine mit drei Richtern besetzte Kammer des zweiten Bezirksberufungsgerichts von Kalifornien hat am Montag zudem ein Ruhen des Verfahrens in dem seit 31 Jahren laufenden Prozess aufgehoben und den Fall an Richter Peter Espinoza vom Berufungsgericht zurückverwiesen. Das Gericht wird eine weitere Anhörung einberufen, um zu entscheiden, ob Polanski vor Gericht anwesend sein muss, um seinen Antrag vorzubringen, die Anklage wegen der Vergewaltigung eines dreizehn Jahre alten Mädchens abzuweisen. Gerichtssprecher Allan Parachini vom Obersten Gerichtshof kündigte an, dass die Anhörung am kommenden Dienstag stattfinden soll. Polanskis Anwalt, Chad Hummel, hatte argumentiert, dass die gesamte Richterschaft am Berufungsgericht von Los Angeles gegen den Regisseur voreingenommen sei, nachdem ein Gerichtssprecher den Medien mitgeteilt hatte, dass Polanskis Anwesenheit während der Anhörung erforderlich sein werde. Hummel sagte, die zeige die Vorverurteilung in diesem Fall auf.


Richter weist Polanskis Antrag auf Verfahrenseinstellung zurück

Von Jill Serjeant, Ursprünglich veröffentlicht von Reuters, 8. Mai 2009

LOS ANGELES (Reuters) – Ein Richter in Los Angeles hat am Donnerstag einen Versuch des flüchtigen Filmregisseurs Roman Polanski zurückgewiesen, unter Berufung auf ein Amtsvergehen der Staatsanwälte ein Fallenlassen der Anklage gegen ihn wegen eines Sexualverbrechens aus dem Jahre 1978 zu erreichen. Der Richter am Berufungsgericht von Los Angeles, Peter Espinoza, führte aus, er könne über den Fall nicht verhandeln, solange nicht Polanski, der aus den USA nach Frankreich floh, nachdem er sich schuldig bekannte, vor Gericht erscheine.

Die Anwälte des Oscargewinners stellten diese Woche klar, dass Polanski nicht in die USA zurückkehren werde um sich seiner Verurteilung persönlich zu stellen, da er unverzüglich verhaftet würde. Polanski kann aus Frankreich nicht ausgewiesen werden. Die Anwälte sagten, sie würden Espinozas Entscheidung aus verfassungsrechtlichen Gründen anfechten, weil eine Amtspflichtverletzung zwischen den damaligen Staatsanwälten und dem Richter Polanskis Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt habe.

Polanski hatte darum ersucht, sein Schuldbekenntnis aus dem Jahre 1978, wonach er Sex mit einem 13-Jahre alten Mädchen hatte, zu verwerfen, weil der Richter damals in unzulässiger Weise von einem Staatsanwalt beeinflusst worden sei.

Espinoza sagte im Februar, dass es im seinerzeitigen Verfahren gegen Polanski ein "erhebliches Amtsvergehen" gegeben habe und gab ihm bis zum 7. Mai Zeit, um vor Gericht aufzutreten, um der Angelegenheit weiter nachzugehen. Polanski erschien nicht.

Der Regisseur von "Rosemary's Baby" und "Chinatown" floh in den siebziger Jahren, weil er davon überzeugt war, dass der damalige Richter die Absicht hatte, ihn entgegen einer Absprache mit der Staatsanwaltschaft ins Gefängnis zu schicken.
Er hat seitdem nie mehr den Boden der U.S.A. betreten, nicht einmal, als ihm im Jahre 2002 der Oscar für die beste Regie für den Film „Der Pianist“ verliehen wurde.

Der Richter des ursprünglichen Verfahren ist zwischenzeitlich verstorben, doch der Vorwurf des Amtsvergehens wurde vor einem Jahr in der Dokumentation "Roman Polanski: Wanted and Desired" ausgestrahlt. Das Opfer, heute Mutter von drei Kindern und in Hawaii lebend, ist der Meinung, Polanskis langes Exil von Hollywood sei Strafe genug.

Polanski war einer angesehensten Filmemacher im Hollywood der späten 1960er und 1970er Jahre und gewann viel an Mitgefühl, als seine schwangere Frau Sharon Tate 1969 in ihrem Haus von den Anhängern von Charles Manson ermordet wurde.

(Berichterstattung durch Jill Serjeant; Bearbeitung durch David Storey)
© Copyright 2009 Thomson Reuters


Filmemacher Roman Polanskis Verhaftung entzündet Kampf um Auslieferung

Von Jason Rhodes und Bob Tourtellotte, ursprünglich veröffentlicht vo Reuters, 27. September 2009


ZÜRICH/LOS ANGELES (Reuters) – Der flüchtige Filmdirektor Roman Polanski, dessen turbulentes Leben seine Filmkarriere überschattet hat, ist an diesem Wochenende in Zürich verhaftet worden, nachdem U.S.-Behörden ein Auslieferungsgesuch gestellt hatten, damit Polanski sich vor Gericht verantworten muss, weil er 1977 mit einem 13 Jahre alten Mädchen Sex hatte.

Polanski, 76, wurde am Samstag in Gewahrsam genommen, nachdem er in der Schweiz eintraf, um am darauf folgenden Tag einen Preis für sein Lebenswerk beim Züricher Film Festival entgegen zu nehmen. Unter Protesten aus seinem Heimatland Frankreich und dem Heimatland seier Familie, Polen, sieht er sich nun einem Rechtsstreit wegen seiner Auslieferung und möglicherweise sogar einem neuen Prozess in Los Angeles gegenüber.

"Es wird letztlich irgendeine Form von Gerechtigkeit geben“, meint Bezirksstaatsanwalt Steve Cooley in Los Angeles. "Er erhielt damals eine sehr, sehr, sehr milde Strafe, die nach heutigen Gesetzen niemals erreichbar wäre, und wir werden sehen, was das Gericht im Hinblick auf die Verurteilung und die Parameter der seinerzeitigen Strafmaßabsprache zu sagen hat." Eine Aussage über die Strafmaßempfehlung der Staatsanwaltschaft machte Cooley nicht.

Polanski floh 1978 aus den Vereinigten Staaten am Vorabend seines Urteilsspruchs, weil er glaubte, dass ein Richter die Absprache wegen seines Schuldbekenntnis aufheben und ihn zu 50 Jahren Haft verurteilen könne. Eine Filmdokumentation aus dem Jahre 2008 hatte neue Fragen wegen einer Amtspflichverletzung aufgeworfen und Polanskis Anwälte versuchten ergebnislos, das Verfahren gegen ihn einstellen zu lassen.

Polanski hat den Aufenthalt in Ländern wie Großbritannien vermieden, die ein Auslieferungsabkommen mit den Vereinigten Staaten haben. Er ist nie nach Los Angeles zurückgekehrt, wo seine schwangere Frau Sharon Tate 1969 von den Anhängern Charles Mansons ermordet wurde.

Der französische Kulturminister Frederic Mitterrand war "schockiert", als er von der Verhaftung erfuhr. Sein Ministerium teilte mit, auch Präsident Nicolas Sarkozy verfolge den Fall und hoffe, die Angelegenheit könne gelöst und Polanski erlaubt werden, zu seiner Familie zurückzukehren.

"Wir werden versuchen, den Arrestbefehl in Zürich aufheben zu lassen ... das Auslieferungsabkommen zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten ist nicht ganz eindeutig", sagte Polanskis Anwalt Georges Kiejman dem französischen Info-Radio.

Ein anderer Anwalt, Herve Temime, wird gegenüber Le Figaro dahingehend zitiert, dass Polanski die Schweiz regelmäßig besucht habe und dort sogar ein Chalet in einem Ski-Ort besitze.

DER LANGE ARM DES GESETZES

Sandi Gibbons, Sprecherin des Bezirksstaatsanwalts von Los Angeles teilte mit, dass ihre Behörde in der vergangenen Woche erfahren hatte, dass Polanski in Zürich sein werde. Daraufhin habe man ein vorläufiges Verhaftungsgesuch an die Schweiz gerichtet. Das Schweizer Justizministerium sagte, über das Auslieferungsgesuch werde das Gericht entscheiden.
Polanski war 1977 in den Vereinigten Staaten verhaftet und beschuldigt worden, einer Minderjährigen Alkohol und Drogen gegeben und Sex mit ihr im Haus des Hollywood-Schauspielers Jack Nicholson gehabt zu haben. Nicholson selbst war zu dieser Zeit nicht zu Hause.

Der Regisseur verteidigte sich damit, das Mädchen sei sexuell erfahren gewesen und habe zugestimmt. Polanski verbrachte 42 Tage in Haft, unterzog sich psychiatrischen Tests und stimmte schließlich zu, sich schuldig zu bekennen und dafür eine Freiheitsstrafe in Höhe der verbrachten Haft zu erhalten.

Der Fall war Thema des Dokumentarfilms "Roman Polanski: Wanted and Desired" aus dem Jahre 2008, der Interviews mit dem Opfer, Samantha Geimer, und den Anwälten beider Seiten beinhaltete. Die Dokumentation behauptet, dass Polanski zum Teil das Opfer eines Amtsvergehens von Staatsanwälten und Richter geworden sei. In einem Interview aus dem Jahr 2008 sagte Geimer gegenüber Reuters, Polanski solle nicht mehr ins Gefängnis.

Auf Grundlage von neuen Beweisen, so Polanskis Anwälte im Film, hätten sie versucht, die Abweisung der Anklage zu erreichen, doch scheiterten sie früher in diesem Jahr mit ihrem Anliegen an einem Richter in Los Angeles. Strafverteidigungsexperte Steve Cron aus Los Angeles, der mit dem Fall nicht betraut ist, vertritt die Auffassung, Polanskis Anwälte sollten der Auslieferung nun zustimmen, da die Anklagen, wie er glaubt, fallen gelassen werden könnten.

Polanski wurde 1933 als Sohn polnischer Juden geboren. Obwohl seine Familie im Holocaust umkam, wurde er zu einem brillanten Filmemacher. Sei erster Film in voller Länge "Knife in the Water," gewann eine Reihe von Preisen und sein Ansehen wuchs mit "Repulsion", der Studie einer Frau, die große Angst vor Sex hat und zur Mörderin wird. 1968 landete Polanski in den USA einen großen Hit mit dem Horrorthriller „Rosemary's Baby," und 1974 einen weiteren mit „Chinatown," einem Thriller mit Jack Nicholson, der für elf Oscars nominiert wurde. Tess" (1979) brachte ihm ebenfalls eine Oscarnominierung und schließlich gewann Polanski 2002 seinen einzigen Oscar für die beste Regie für den Film "The Pianist", die Geschichte eines jüdisch-polnischen Musiker, der mit dem Ausbruch des zweiten Weltkrieges seine Welt zugrunde gehen sieht.

Polanski ist mit der französischen Schauspielerin Emmanuelle Seigner verheiratet, mit der er zwei Kinder hat.

(Berichterstattung durch Crispian Balmer in Paris, Nicole Maestri in San Francisco und Bob Tourtellotte in Los Angeles; Artikel von Bob Tourtellotte; Bearbeitung durch Chris Wilson)
© Copyright 2009 Thomson Reuters. Alle Rechte vorbehalten.


Was ist "gesetzeswidriger sexueller Verkehr" und andere Fragen
Eine Zusammenfassung mit Antworten und Erklärungen zum Fall Roman Polanski

Von Brian Palmer, Ursprünglich veröffentlicht in Slate, 28. September 2009

Filmregisseur Roman Polanski wurde am Samstag in der Schweiz verhaftet und sieht einer möglichen Auslieferung in die Vereinigten Staaten entgegen. 1977 gab Polanski einer 13-Jährigen Drogen und vergewaltigte sie im Haus des Schauspielers Jack Nicholson. Der spektakuläre Fall lässt eine große Zahl von Fragen aufkommen, die hier beantwortet werden.

Polanski war während der letzten drei Jahrzehnte nicht gerade untergetaucht—er hat 2002 sogar einen Oscar für "Der Pianist" gewonnen. Warum hat die Französische Regierung ihn nie den Vereinigten Staaten übergeben?

Weil Polanski französischer Staatsbürger ist. Nach dem geltenden Auslieferungsabkommen zwischen den USA und Frankreich, können beide Länder sich weigern, ihre Bürger auszuliefern. (Polanski wurde in Paris geboren) Diese Art von Ausnahme ist ein weitverbreiteter und langgeübter Aspekt internationaler Beziehungen. Weder die Griechen noch die Römer lieferten ihre Bürger aus. In modernen Zeiten war Frankreich der stärkste Fürsprecher dieser Regelung. (Die Vereinigten Staaten schafften es, die Franzosen soweit unter Druck zu setzen, dass sie diese Politik 1843 aufgaben, doch einige Jahre später änderte Frankreich seine Haltung wieder.) Manche Auslieferungsabkommen heben diese Regelung auf, wenn es um abscheuliche Verbrechen geht. Ein Bürger kann zum Beispiel ausgeliefert werden, wenn er des Mordes oder der Vergewaltigung beschuldigt wird.

Warum wählten die Schweizer diesen Zeitpunkt, um Polanski zu verhaften?

Weil die Vereinigten Staaten sie dazu aufgefordert haben. Die Behörden dort hätten Polanski bereits in den vergangenen Jahren schnappen können, bedenkt man, dass er dort in einem Ski-Ort ein Haus besitzt und regelmäßig in die Schweiz reist. Örtliche und Bundesstaatsermittler haben offenkundig die Wege des Regisseurs sorgfältiger beobachtet, nachdem Polanski im Dezember 2008 versuchte, vom Ausland aus das Verfahren gegen ihn einstellen zulassen. (Anträge, Anklagen fallen zu lassen, während man noch immer flüchtig ist, sind eine gute Möglichkeit, um Staatsanwälte zu verärgern). Als die Vereinigten Staaten die Schweiz baten, Polanski zu verhaften, hatten die Schweizer Behörden kaum eine andere Wahl, als den Vorschriften des Auslieferungsabkommens zu entsprechen.

Polanski bekannte sich wegen "gesetzeswidrigen sexuellen Verkehrs" mit einer Minderjährigen schuldig. Was ist der Unterschied zu „Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen“?

Beides sind Synonyme. Nur ein paar Bundesstaaten—Georgia, Missouri und North Carolina—verwenden den Begriff "Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen" in ihren Strafgesetzbüchern. Andere gesetzliche Euphemismen sind "Vergewaltigung dritten Grades" (New York), "verbrecherischer sexueller Angriff" (New Hampshire) und "Sexuelle Kenntnis von einem Kind" (Virginia).

Das geltende kalifornische Strafgesetz definiert gesetzwidrigen sexuellen Verkehr als sexuellen Kontakt mit jemandem unter 18. Das Strafmaß wird härter, je größer der Altersunterschied ist.

Einigen Medienberichten zufolge soll zur Zeit von Polanskis Verbrechen das Alter für einvernehmlichen Sex bei 14 oder 16 Jahren gelegen haben. Das ist falsch. Das erste kalifornische Strafgesetz wurde aus dem Jahre 1850 verbot Sex mit Mädchen unter zehn Jahren. Die Altersgrenze wurde 1897 auf 14 und schließlich 1913 auf 18 angehoben, wo sie seitdem blieb.

Polanski missbrauchte sein Opfer vor mehr als 30 Jahren. Ist das Verbrechen damit nicht verjährt?

Nein. Die Verjährungsvorschriften verlangen, dass der Staat innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens eine Anklage gegen den Beschuldigten erhebt. Polanski wurde wegen seines Verbrechens innerhalb weniger Wochen angeklagt und bekannte sich schuldig. Ab diesem Zeitpunkt ist er vor der Justiz auf der Flucht. Sobald man Flüchtling ist, hört die Verjährungsuhr auf zu ticken.

In einigen Artikeln heißt es, dass Polanski das Fallenlassen der Vorwürfe verlangt, weil der damalige Richter eine Amtspflichtverletzung beging. Was hat es damit auf sich?

Im Jahre 1977 bekannte sich Polanski des gesetzeswidrigen sexuellen Verkehrs schuldig. Der Vorsitzende Richter, Laurence Rittenband, hatte über Polanskis Strafmaß zu entscheiden, nachdem er einen Bericht der Bewährungsbehörde erhalten und eine Anhörung mit den Anwälten beider Seiten abhielt. Beide Seiten gingen davon dass, Polanski lediglich eine Bewährungsstrafe erhalten werde.

Laut einer jüngeren Dokumentation hatte David Wells, der stellvertretende Bezirksstaatsanwalt von Los Angeles, der an dem Verfahren nicht beteiligt war, bei Rittenband interveniert. Wells hielt Polanski für unbekümmert und sorglos im Hinblick auf die Anklagen gegen ihn und wollte, dass Polanski eine Haftstare für seine Untat absitzt. (Wells zeigt dem Richter Fotos von Polanski bei einer Party in München, zwei junge Frauen links und rechts im Arm, die nach Wells Aussage Minderjährige waren). Rittenband schien überzeugt und kündigte Polanskis Anwälten an, dass er den Regisseur zu einer Gefängnisstrafe verurteilen werde. Nun floh Polanski. Wells war nicht selbst der sachbearbeitende Ankläger des Verfahrens war, doch er war der Anwalt einer der beiden Seiten—des Staates von Kalifornien. Der kalifornische Kodex der juristischen Ethik verbietet es Richtern jedoch, sich an ex parte-Gesprächen zu beteiligen—Gespräche, bei denen nur eine Seite vertreten ist.
Es steht außer Frage, dass Rittenband den Ethikkodex verletzte. Die Frage, ob seine Gespräche mit Wells ein hinreichender Grund für das Fallenlassen der Anklage gegen Polanski sind, ist unbeantwortet. Zu diesem Thema gibt es kaum Rechtsprechung, an der sich die Richter, die nun über den Fall zu entscheiden haben, orientieren könnten. Eine absolute Einstellung des Verfahrens ist ein äußerst seltenes Ergebnis eines Rechtsmittels wegen ex parte-Mitteilungen, vor allem, wenn es zu Gesprächen kam, nachdem bereits eine Vereinbarung über das Schuldbekenntnis erzielt worden ist. Weit häufiger wird die Schuldabsprache aufrecht erhalten und ein neuer Richter übernimmt den Vorsitz, um über die Strafe zu entscheiden. Dem ursprünglichen Richter können zudem Sanktionen drohen. (Richter Rittenband ist verstorben, Die Chancen stehen also gut, dass die kodexwidrigen Kontakte zu Staatsanwalt Wells keinen Einfluss haben werden.)

© Copyright 2009 Washington Post. Newsweek Interactive Co. LLC


Der Schweizer Tagesanzeiger berichtet aus den Vernehmungsprotokollen des Opfers:

Das Mädchen erzählte, dass sie zunächst die Bluse ausgezogen habe, weil sie von Polanski aufgefordert dazu worden war. Danach sei er ins Badezimmer gegangen, habe dort ein Stückchen einer Quaalude-Pille (ein Medikament, das als Hypnotikum dient, aber auch als Droge missbraucht wird) genommen und ihr ebenfalls etwas davon angeboten. Sie habe es genommen und mit Champagner runtergespült. Anschliessend habe Polanski vorgeschlagen, zur Jacuzzi hinauszugehen. Dort sei er ihr immer näher gekommen. Beide seien nackt gewesen. Danach habe er sie aufgefordert, ins Schlafzimmer zu gehen, gab das Mädchen zu Protokoll. Sie habe Angst gehabt und sagte, sie müsse nach Hause gehen. Dies habe Polanski aber nicht interessiert, ist in der Los Angeles Times nachzulesen.
Was dann geschah, schilderte die damals 13-Jährige so: Polanski küsste sie, dann presste er seinen Mund auf ihre Vagina. Das Mädchen hatte versucht, sich zu wehren. „Lassen Sie mich in Ruhe“, sagte sie mehrmals. Es nützte nichts. Schliesslich begann er mit Geschlechtsverkehr. Zu diesem Zeitpunkt habe Polanski begonnen, sich über mögliche Folgen Sorgen zu machen. Er habe sie gefragt, ob sie die Pille nehme. Nein, habe sie geantwortet. Polanski habe einen Ausweg gesehen. „Er sagte: 'Möchtest du, dass ich dich von hinten nehme?'“ Und ich sagte, 'Nein'.“ Doch das hielt Polanski laut Aussage des Mädchens nicht von seinem Vorhaben ab, und er begann Analverkehr mit ihr, so der Bericht in der Los Angeles Times.

Sie habe sich nicht wirklich gewehrt, sagte das Mädchen, „denn ich hatte Angst vor ihm.“ Sie bezeugte, dass Polanski nach dem Analverkehr zu ihr gesagt habe: „Erzähle deiner Mutter nichts davon. Das bleibt unser Geheimnis.“ Doch Samantha Geimer wollte dieses Geheimnis nicht für sich behalten. Zu Hause erzählte sie der Mutter von der Vergewaltigung. Und diese meldete sich bei der Polizei. Zwei Wochen später wurde Polanski angeklagt.


Zwei Wochen nach seiner Verhaftung ist Roman Polanski noch immer in der Schweiz im Gefängnis. Die Neue Züricher Zeitung schreibt am 11.10.2009:

Mit ein Grund für das noch ausstehende Auslieferungsgesuch könnten die Aktivitäten von Polanskis Anwälten in den USA sein. Diese hatten sich am 2. Oktober in Washington mit hohen Vertretern des US-Justizministeriums getroffen, unter anderem mit dem Abteilungsleiter für internationale Angelegenheiten. Ihr Ziel: Sie wollen die Ausstellung eines Auslieferungsgesuchs der USA an die Schweiz verhindern. Schliesslich habe Polanski, so die Anwälte, in den USA «nur eine geringe Chance auf ein faires Verfahren». Zudem habe der Regisseur die 90-tägige Haftstrafe, die im Rahmen eines Vergleichs ausgehandelt worden sei, bereits abgesessen.

Kurz nach Polanskis Verhaftung hatten seine amerikanischen Anwälte den prominenten Washingtoner Advokaten Reid Weingarten unter Vertrag genommen. Dieser ist eng mit US-Justizminister Eric Holder befreundet. Das Justizministerium muss formell das Auslieferungsgesuch an die Schweiz stellen, und zwar aufgrund von Angaben der Staatsanwaltschaft in Los Angeles.


Keine Haftentlassung wegen Fluchtgefahr

Der Zürcher Tagesanzeiger schreibt am 20.10.2009:

Das Bundesstrafgericht hat Roman Polanski die Entlassung wegen hoher Fluchtgefahr verwehrt. Die Richter lehnen damit eine Beschwerde des Starregisseurs ab. Das Gericht in Belinzona verweist darauf, dass die Inhaftierung des Beschuldigten während des Auslieferungsverfahrens die Regel bildet. Das Gericht stufe die Fluchtgefahr im Fall von Roman Polanski als hoch ein. Er habe sich bereits 1978 durch seine Ausreise nach Europa dem US-amerikanischen Strafverfahren entzogen.

(...)

Als polnisch-französischer Doppelbürger könne er sich jederzeit Ersatzdokumente besorgen. Da er von praktisch jedem Ort der Schweiz innert weniger Stunden das Land verlassen könnte, sei auch eine tägliche Meldepflicht bei der Polizei als Ersatzmassnahme nicht geeignet.

Die von Polanski angebotene Kaution in Form einer Beschlagnahme seines Grundstücks in Gstaad, verbunden mit einer Grundbuchsperre, genüge den gesetzlichen Anforderungen nicht. Gesetzlich vorgesehen sei die Leistung einer Kaution nur durch Hinterlegung von Bargeld oder Wertgegenständen oder in Form einer Bürgschaft.


Polanski bald gegen Kaution frei?

Das Bundesstrafgericht will Roman Polanski gegen eine Kaution von 4,5 Millionen aus der Auslieferungshaft entlassen - mit elektronischer Fussfessel. Das ist erst seit einem Monat möglich und nur in wenigen Kantonen.

Fast auf den Tag genau zwei Monate nach seiner Festnahme kann sich Regisseur Roman Polanski berechtigte Hoffnungen auf eine baldige Entlassung aus dem Winterthurer Gefängnis machen. Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat sein Kautionsangebot von 4,5 Millionen Franken als hoch genug eingeschätzt, «um die hohe Fluchtgefahr nach menschlichem Ermessen zu bannen». Polanski sei daher in den elektronisch überwachten Hausarrest in seinem Ferienhaus in Gstaad zu entlassen, befand das Gericht. Zudem müsse er seine Ausweispapiere abgeben.

Das Bundesamt für Justiz will laut Mediensprecher Folco Galli rasch entscheiden, ob es die Haftentlassung verfügt oder das Urteil ans Bundesgericht weiterzieht. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf erklärte gegenüber dem Schweizer Fernsehen, sie sehe keine Veranlassung, Rekurs einzulegen. Polanskis Chancen, von der Gefängniszelle in sein Chalet in Gstaad zu ziehen, stehen also recht gut.

mehr: Tagesanzeiger vom 26.11.2009


Polanski aus der Haft entlassen

FAZ.net vom 04.12.2009: Roman Polanski ist nach 69 Tagen Haft wieder bei seiner Familie. Der Regisseur traf am Freitag in seinem Chalet im Berner Oberland ein, wo er von seiner Frau und seinen zwei Kindern erwartet wurde. Bis zur Entscheidung über den Auslieferungsantrag der Vereinigten Staaten steht er unter Hausarrest, der elektronisch überwacht wird. ... Vor der Entlassung aus der Auslieferungshaft und der Überführung nach Gstaad wurden die vom Bundesgericht angeordneten Auflagen erfüllt, wie das Bundesamt für Justiz am Freitag mitteilte. Polanski überwies eine Kaution von 4,5 Millionen Franken und deponierte alle Ausweispapiere bei der Kantonspolizei Zürich.



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