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Serienvergewaltiger Frank Schmökel zu lebenslanger Haft verurteilt


Am 11.12.2002 verurteilte das Landgericht Neuruppin den bereits mehrfach wegen Vergewaltigung verurteilten Frank Schmökel zu lebenslanger Haft und Sicherheitsverwahrung. Das Gericht folgte damit den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklägern, der Witwe und der Tochter des getöteten Rentners. Mord in Tateinheit von Raub mit Todesfolge sowie zweifacher versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung lautete die Begründung.

Frank Schmökel erschlug im Oktober 2000 während seiner Flucht einen 60 Jahre alten Rentner mit einem Spaten. Zuvor hatte er bei einem Ausgang aus der Haft die beiden ihn begleitenden Wärter schwer verletzt und versucht, seine Mutter zu erstechen. (Obwohl Schmökel zuvor bereits fünf Mal aus dem Maßregelvollzug geflohen war, durfte er am 25. Oktober 2000 seine Mutter im brandenburgischen Strausberg besuchen. Die ihn dabei begleitenden Wärter waren unbewaffnet). Anschließend floh Schmökel 13 Tage lang durch Brandenburg, bis die unter Beteiligung von mehr als 100 Polizeibeamten und 50 Hunden durchgeführte Suche nach ihm erfolgreich verlief. Schmökel wurde auf der Flucht am 07.11.2000 von einem Polizeibeamten durch einen Bauchschuss gestoppt.

Schmökel versuchte während des Gerichtsverfahrens den Mord an dem Rentner als unbeabsichtigten Unfall darzustellen. Nach eigenen Worten wollte er eigentlich "ein Mädchen vergewaltigen". Aufgrund seiner Erkrankung an Grünem Star und des Fehlens seiner Augentropfen sei es zu einer Verwechslung gekommen. Ein Mord an dem Rentner sei nicht beabsichtigt gewesen. Vielmehr habe er diesen "aus Schreck" -und damit nicht vorsätzlich- erschlagen, als er seinen Irrtum bemerkte.

Das Gerichtsverfahren fand unter hohen Sicherheitsvorkehrungen statt. Schmökel mußte während des gesamten Prozesses Fußfesseln tragen und wurde von vier Polizeibeamten und vier Justizwachtmeistern bewacht.

Der Fall Schmökel hat eine lange Vorgeschichte. Schmökel, der sich selbst als Sex-Opfer während seiner Kindheit bezeichnet und bei dem laut dem gerichtlich bestellten Sachverständigen eine dissoziale Persönlichkeitsstörung vorliegt, wurde im Laufe der Jahre mehrfach wegen Sexualdelikten verurteilt. Obwohl er selbst während seiner Haftzeiten einräumte, von seinen Veranlagungen nicht loszukommen, wurden ihm von Gutachtern immer wieder Therapieerfolge bescheinigt und ihm Freigang gewährt.

1988 war der gelernte Rinderzüchter erstmals wegen versuchter Vergewaltigung verurteilt worden. 1993 erhielt er eine Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten und wurde in eine Nervenklinik eingewiesen. Der Mann hatte ein Kind vergewaltigt, das an den Folgen starb. 1994 kam er von einem Freigang nicht zurück und vergewaltigte auf der Flucht in Mecklenburg-Vorpommern ein Mädchen. 1995 wurde er wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Verbindung mit einem Tötungsversuch zu 14 Jahren Haft verurteilt. Schmökel war bei einem Freigang geflohen und hatte ein 12-jähriges Mädchen vergewaltigt, das knapp überlebte. Bei weiteren Ausbrüchen hatte er immer wieder versucht, in die Nähe seines Opfers zu kommen. "Tut mir leid, aber die Kleine geht mir nicht aus dem Kopf", erklärte er. Auch 1996 kehrte der Sexualstraftäter von einem Freigang nicht zurück. Der Polizei ging er damals bei einer Verkehrskontrolle unweit des Wohnorts des Mädchens ins Netz. Im Februar 1997 sägte der damals 34jährige im Landeskrankenhaus Brandenburg mit einem Zellennachbarn ein Fenstergitter durch und entkam wieder. Sein früheres Opfer wurde unter Polizeischutz gestellt. Nach eineinhalb Wochen stellte Schmökel sich. Im September 1997 gelang ihm erneut die Flucht aus dem Maßregelvollzug in Neuruppin. Später wurde er wieder gefasst. Schmökel war bei einem Freigang geflohen und hatte ein 12-jähriges Mädchen vergewaltigt, das knapp überlebte. Erst jüngst wurden die Vorbereitungen für eine erneute Flucht entdeckt, als man in Schmökels Zelle Rasierklingen und ein Feuerzeug, eingenäht in eine Gardine, fand.

So schilderte sich Schmökel in seinen Brief selbst: (Die Briefe von Maßregelvollzugs-Insassen werden - im Gegensatz zu Post von Häftlingen im normalen Gefängnis - nicht kontrolliert).

„Warum bin ich so? Nicht weil ich so sein will“.

„Du hast mich zu dem gemacht, was ich bin. Ich hasse Dich abgrundtief“, schrieb er seiner Mutter eine Woche vor seiner Flucht am 25. Oktober 2000. Und außerdem den Satz: „Nicht ich habe mein Leben versaut, sondern Du. Wir sehen uns in der Hölle.“

In den Briefen kritisierte der über zehn Jahren in der geschlossenen Psychiatrie untergebrachte Schwerverbrecher auch den Maßregelvollzug. „Acht Jahre Maßregel - und ich bin immer schlimmer geworden, im Fühlen und im Denken. Ich verkümmere an Geist und Seele.“ Die Therapie bezeichnete der bereits sechs Mal aus dem Maßregelvollzug geflohene Schmökel als „Theater, um die Bevölkerung zu beruhigen.“ „Heute bin ich ein Sexmonster“, schrieb er an einen Freund.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter bekräftige seine Forderung, dass der Schutz der Bevölkerung Vorrang vor der Therapie gefährlicher Gewalttäter haben müsse.

Die Verteidiger Schmökels kündigten Revision gegen die Verurteilung wegen Mordes an, damit ihr Mandant in der Psychiatrie seine Therapie fortsetzen könne.


update 20.11.2003: Das Urteil gegen Frank Schmoekel ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des verurteilten Mörders als "offenkundig unbegründet" zurückgewiesen.



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